Nutzungsbedingungen Horus Freeware

Horus software GmbH, Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen, Deutschland („Horus“) hat eine Freeware-Version der Standardsoftware Horus entwickelt („Horus Freeware“). Der Nutzer kann die Horus Freeware zu den nachfolgenden Bedingungen von der Internet-Seite www.horus.biz herunterladen und nutzen.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Download und die Nutzung von Horus Freeware sind für den Nutzer kostenlos. Mit dem Download der Software und der Zustimmung des Nutzers zu diesen Nutzungsbedingungen kommt ein Vertrag zwischen Horus und dem Nutzer über die Nutzung von Horus Freeware zu Stande. Dieser Vertrag ist ein Schenkungsvertrag im Sinne der §§ 516 ff. BGB. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Horus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Der Nutzer erhält Horus Freeware nur in ausführbarer Form. Der Quellcode wird nicht übergeben. Für Open Source Software gilt § 2 Abs. 3.
  3. Horus Freeware enthält eine Online-Hilfe. Weitere Dokumentationen werden dem Nutzer nicht übergeben.

§ 2 Rechtseinräumung

  1. Horus räumt dem Nutzer das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht ein, Horus Freeware selbst und für eigene Zwecke zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Horus Freeware ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Horus unzulässig. § 69 d UrhG bleibt unberührt.
  2. Horus kann das Nutzungsrecht gem. Abs. 1 aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Nutzer Horus Freeware entgegen den Bestimmungen des Abs. 1 nutzt oder sonst in erheblicher Weise gegen diese Lizenzbedingungen verstößt.
  3. Horus Freeware enthält Softwarekomponenten Dritter, die unter verschiedenen Open-Source-Softwarelizenzen stehen („Open-Source-Softwarekomponenten“). Für die Open-Source-Softwarekomponenten gelten ausschließlich die Regeln der jeweiligen Open-Source-Softwarelizenzen. Eine Liste der verwendeten Open-Source-Softwarekomponenten und der jeweils anwendbaren Open-Source-Softwarelizenzen ist unter „Installationsdetails“ von Horus Freeware verfügbar.

§ 3 Sach- und Rechtsmängel, Schadens- und Aufwendungsersatz

  1. Horus haftet für Sach- und Rechtsmängel von Horus Freeware nur, wenn Horus einen solchen Mangel arglistig verschwiegen hat.
  2. Im Übrigen haftet Horus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Horus bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.

§ 4 Verjährung

  1. Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im unternehmerischen Verkehr innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsregeln.

§ 5 Datenschutz

  1. Horus verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung von Horus.

§ 6 Schluss

  1. Der Nutzer kann nur mit von Horus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Nutzer Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Horus an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Nutzer nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail und Telefax sind nicht ausreichend. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz von Horus. Horus ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

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